CSRD / Treibhausgasbilanz
Für Treibhausgasbilanzen von Unternehmen nach GHG–Protokoll oder der ISO 14064-1 spielt die CO2-Prämie / THG-Quote keine Rolle. Strommengen, welche für CO2-Prämie geltend gemacht werden, fließen ausschließlich in die Anrechnung der THG-Ziele von zielverpflichteten Unternehmen gemäß Kraftstoffverordnung (KVO) ein.
Für die CO2-Prämie genutzte Strommengen werden weder in der THG-Unternehmensbilanz direkt abgezogen, noch werden Sie dem Käufer in der THG-Unternehmensbilanz gutgeschrieben. Zukäufe von sogenannten Quoten oder andere Arten von Anreizfinanzierungen sind wie andere Ausgleichsmechanismen/Kompensationsleistungen separat von der eigentlichen THG-Bilanz zu berichten.